Rauchmelderpflicht

 

Von den schätzungsweise 500 Menschen, die pro Jahr in Deutschland bei Feuern sterben, werden über 70 % nachts im Schlaf vom Feuer überrascht.
In 90% der Fälle sterben die Menschen nicht durch die Flammen selbst, sondern durch die giftigen Rauchgase, die bei Bränden entstehen. Bereits 2 bis 3 Atemzüge können genügen, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen. Da während des Schlafes der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv ist, sind die Rauchgase eine große Gefahr. Somit hätte in den meisten Brandfällen ein Rauchmelder mit akustischen Signalen den Tod verhindern können.

Daher möchten wir Ihnen in den folgenden Zeilen einige wichtige Fakten zum Thema Rauchmelder näherbringen. Eigentlich sollte es kein Thema sein, ob man Rauchmelder installiert, sondern nur wo und wie viele. Neben der gesetzlichen Rauchmelderpflicht, steht außer Frage, dass Rauchmelder LEBEN RETTEN!!!

 

·         Wo ist die Rauchmelderpflicht geregelt?

 

·         Für welche Regelungen gilt diese Verordnung?

 

·         Rauchmelder müssen in allen Schlafzimmern, allen Kinderzimmern und allen Fluren, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, installiert werden.

 

·         Die Eigentümer und Vermieter sind für den Einbau der Rauchmelder, welche die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.

·         Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder hat durch die Mieter zu erfolgen. Dies beinhaltet die Überprüfung der Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel.

 

 

·         Nicht in Panik verfallen.

·         Versuchen die Rauchausbreitung zu verhindern. Schließen Sie z.B. die Tür des Zimmers, in dem es brennt ebenfalls sollte die Tür zum Treppenhaus beim Verlassen der Wohnung geschlossen werden.

·         So schnell wie möglich die Feuerwehr über 112 alarmieren
Wer: meldet: eigener Name
Was: brennt: Zimmer, Wohnung, Haus
Wo: brennt es: Ortsteil, Straße, Stockwerk
Ist die Alarmierung von der Wohnung aus nicht mehr möglich, holen Sie dies sofort nach Verlassen des Gebäudes nach (z. B. vom Nachbarn aus, über Handy).

·         Verlassen Sie das Gebäude schnell, aber nicht überhastet, zusammen mit denen in der Wohnung Anwesenden.
Die giftigen und heißen Brandgase sammeln sich meist zuerst unter der Decke des Raumes und strömen von dort zum Boden. Bleiben Sie deshalb in Bodennähe, zur Not kriechen Sie auf "allen vieren" raus.
Sammeln Sie sich draußen an einer sicheren Stelle und prüfen, ob jemand fehlt.
Alarmieren Sie Nachbarn.
Weisen sie die eintreffenden Rettungskräfte ein.

 

·         Versicherungsnehmer sind verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten, was die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ist. Somit müssen Sie sich daran halten.

·         Auch die Argumentation, dass eine Rauchmelderpflicht nicht bekannt war, hilft hier nicht weiter. Im Schadensfall wird das Versicherungsunternehmen dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.

·         Je nach Versicherung ist dieser Fall versichert oder auch nicht. Leistungen könnten entsprechend gekürzt oder verweigert werden.

·         Nichtwissen schützt nicht!!!