Rauchmelderpflicht
Von den schätzungsweise 500 Menschen, die pro Jahr in
Deutschland bei Feuern sterben, werden über 70 % nachts im Schlaf vom Feuer
überrascht.
In 90% der Fälle sterben die Menschen nicht durch die Flammen selbst, sondern
durch die giftigen Rauchgase, die bei Bränden entstehen. Bereits 2 bis 3
Atemzüge können genügen, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod
hervorzurufen. Da während des Schlafes der Geruchssinn beim Menschen nicht
aktiv ist, sind die Rauchgase eine große Gefahr. Somit hätte in den meisten
Brandfällen ein Rauchmelder mit akustischen Signalen den Tod verhindern können.
Daher möchten wir Ihnen in den folgenden Zeilen einige
wichtige Fakten zum Thema Rauchmelder näherbringen. Eigentlich
sollte es kein Thema sein, ob man Rauchmelder installiert, sondern nur wo und
wie viele. Neben der gesetzlichen Rauchmelderpflicht, steht außer Frage, dass
Rauchmelder LEBEN RETTEN!!!
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Wo ist die Rauchmelderpflicht
geregelt?
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Für welche Regelungen gilt diese
Verordnung?
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Rauchmelder
müssen in allen Schlafzimmern, allen Kinderzimmern und allen Fluren, die als Rettungsweg aus
Aufenthaltsräumen dienen, installiert werden.
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Die
Eigentümer und Vermieter sind für den Einbau der Rauchmelder, welche die
Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.
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Die Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft der Rauchmelder hat durch die Mieter zu erfolgen. Dies beinhaltet
die Überprüfung der Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel.
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Nicht in Panik verfallen.
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Versuchen die Rauchausbreitung zu
verhindern. Schließen Sie z.B. die Tür des Zimmers, in dem es brennt ebenfalls
sollte die Tür zum Treppenhaus beim Verlassen der Wohnung geschlossen werden.
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So schnell wie möglich die
Feuerwehr über 112 alarmieren
Wer: meldet: eigener Name
Was: brennt: Zimmer, Wohnung, Haus
Wo: brennt es: Ortsteil, Straße, Stockwerk
Ist die Alarmierung von der Wohnung aus nicht mehr möglich, holen Sie dies
sofort nach Verlassen des Gebäudes nach (z. B. vom Nachbarn aus, über Handy).
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Verlassen Sie das Gebäude schnell,
aber nicht überhastet, zusammen mit denen in der Wohnung Anwesenden.
Die giftigen und heißen Brandgase sammeln sich meist zuerst unter der Decke des
Raumes und strömen von dort zum Boden. Bleiben Sie deshalb in Bodennähe, zur
Not kriechen Sie auf "allen vieren" raus.
Sammeln Sie sich draußen an einer sicheren Stelle und prüfen, ob jemand fehlt.
Alarmieren Sie Nachbarn.
Weisen sie die eintreffenden Rettungskräfte ein.
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Versicherungsnehmer
sind verpflichtet, sich an die
gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten, was die
Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ist. Somit müssen Sie sich daran halten.
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Auch die Argumentation, dass eine
Rauchmelderpflicht nicht bekannt war, hilft hier nicht weiter. Im Schadensfall
wird das Versicherungsunternehmen dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit
vorwerfen.
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Je nach Versicherung ist dieser
Fall versichert oder auch nicht. Leistungen könnten entsprechend gekürzt oder
verweigert werden.
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Nichtwissen schützt nicht!!!