Rauchmelderpflicht

 

Von den schätzungsweise 500 Menschen, die pro Jahr in Deutschland bei Feuern sterben, werden über 70 % nachts im Schlaf vom Feuer überrascht.
In 90% der Fälle sterben die Menschen nicht durch die Flammen selbst, sondern durch die giftigen Rauchgase, die bei Bränden entstehen. Bereits 2 bis 3 Atemzüge können genügen, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen. Da während des Schlafes der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv ist, sind die Rauchgase eine große Gefahr. Somit hätte in den meisten Brandfällen ein Rauchmelder mit akustischen Signalen den Tod verhindern können.

Daher möchten wir Ihnen in den folgenden Zeilen einige wichtige Fakten zum Thema Rauchmelder näherbringen. Eigentlich sollte es kein Thema sein, ob man Rauchmelder installiert, sondern nur wo und wie viele. Neben der gesetzlichen Rauchmelderpflicht, steht außer Frage, dass Rauchmelder LEBEN RETTEN!!!

 

·                                 Wo ist die Rauchmelderpflicht geregelt?

 

·                                 Für welche Regelungen gilt diese Verordnung?

 

 

 

 

·         Versuchen die Rauchausbreitung zu verhindern. Schließen Sie z.B. die Tür des Zimmers, in dem es brennt ebenfalls sollte die Tür zum Treppenhaus beim Verlassen der Wohnung geschlossen werden.

·         So schnell wie möglich die Feuerwehr über 112 alarmieren
Wer: meldet: eigener Name
Was: brennt: Zimmer, Wohnung, Haus
Wo: brennt es: Ortsteil, Straße, Stockwerk
Ist die Alarmierung von der Wohnung aus nicht mehr möglich, holen Sie dies sofort nach Verlassen des Gebäudes nach (z. B. vom Nachbarn aus, über Handy).

·         Verlassen Sie das Gebäude schnell, aber nicht überhastet, zusammen mit denen in der Wohnung Anwesenden.
Die giftigen und heißen Brandgase sammeln sich meist zuerst unter der Decke des Raumes und strömen von dort zum Boden. Bleiben Sie deshalb in Bodennähe, zur Not kriechen Sie auf "allen vieren" raus.
Sammeln Sie sich draußen an einer sicheren Stelle und prüfen, ob jemand fehlt.
Alarmieren Sie Nachbarn.
Weisen sie die eintreffenden Rettungskräfte ein.